Sonderbericht
Mitarbeit des Schweizerischen Burgenvereins am Inventar der Kulturgüter
Der Schutz der Kulturgüter im Falle eines bewaffneten Konfliktes ist eine nationale Aufgabe, zu der sich die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 verpflichtet hat. Das Ziel ist der Schutz und die Respektierung der unersetzlichen Bestandteile des kulturellen Erbes der Schweiz. Auf dieser Grundlage wurde am 23. März 1988 das Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung genehmigt und 1993/94 vom Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz in Zusammenarbeit mit den Kantonen nachgeführt.
Aus der Erkenntnis, dass keine Bestandesaufnahme je abgeschlossen sein kann und jede im Lauf der Zeit der Verbesserungen, Streichungen oder Ergänzungen bedarf, beschloss 2001 der Fachbereich Kulturgüterschutz (KGS) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz eine Revision des KGS-Inventars 95; unterstützt wird dieses Vorhaben durch die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des Bundesamtes für Kultur (BAK). Das Schweizerische Inventar der Kulturgüter besitzt seine Bedeutung nicht nur im Fall eines bewaffneten Konfliktes, sondern ist das einzige gesamtschweizerische Inventar, das den Bestand der wichtigsten immobilen Kulturgüter (Baudenkmäler und archäologische Fundstellen) und der Sammlungen mobile Kulturgüter erfasst und bewertet.
Von einer Kerngruppe "Inventar KGS" wurde ein Arbeitsinstrument zum gleichmässigen Erfassen von Bauten und Anlagen entwickelt. Eine Liste der Baugattungen ordnet die in der Schweiz verbreiteten Gebäude und Anlage in funktionale Gruppen. Diese Liste soll den Vergleich der Objekte erleichtern und nachvollziehbar machen: Dank dem angebotenen Ordnungssystem werden nicht mehr Bauten und Anlagen unterschiedlichen Anspruchs – z. B. eine Kathedrale und eine Burgruine – gegeneinander ausgespielt und in ihrer Bedeutung abgewogen.
Diese Liste ist gleichzeitig ein Test- und Kontrollinstrument, um die Vollständigkeit der kantonalen Inventare zu überprüfen. Sie ordnet die in der Schweiz verbreiteten Bauten nach Objektgattungen. Jede der acht Hauptgruppen - Sakralbauten, Bauten für die Öffentlichkeit, Anlagen für den Verkehr, Militärische Bauten und Wehranlagen, Wohnbauten, Gewerbe-, Handel- und Industriebauten, Archäologische Denkmäler und Miscelania - ist in insgesamt 32 Untergruppen unterteilt.
Im Zusammenhang mit dem Projekt der Neuauflage der Burgenkarte der Schweiz wurde der Burgenverein 2005 durch die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege des BAK betreffend einer möglichen Mitarbeit an der Überarbeitung des Schweizerischen Inventars der Kulturgüter kontaktiert. Mit der Liste der Burgen, Burgruinen, Burgstellen und verschiedenen Befestigungsanlagen, die in der Burgenkarte der Schweiz erfasst sind, verfügt der Burgenverein über das vollständigste gesamtschweizerische Inventar dieser Art. Es bot sich deshalb als Grundlage für die Überarbeitung des Kulturgüterschutzinventars an.
Als im Sommer 2007 die Arbeiten an der Neuauflage der Burgenkarte der Schweiz abgeschlossen waren, erhielt der Burgenverein den Auftrag am Inventar der Kulturgüter mitzuarbeiten. Dieser Auftrag umfasste einerseits die Aufgabe, gesamtschweizerisch die nationalen einzustufenden Burgen, Burgruinen, Burgstellen u. dgl. zuhanden der Bewertungskommission des Bundes für das Kulturgüterschutzinventar vorzuschlagen, andererseits die zugehörigen Inventarblätter der national eingestuften Objekte zu erstellen. Um die Vorschläge für die national einzustufenden Objekte möglichst unabhängig vorzunehmen und breit abzustützen, fragte der Vorstand des Burgenvereins vier externe Fachleute für eine Mitarbeit an. Für die Expertengruppe konnten Prof. Dr. Gaëtan Cassina, Vétroz VS, Dr. Heinrich Boxler, Feldmeilen ZH, Dr. Lukas Högl, Zürich, und Christian de Reynier, Neuenburg, und aus dem Vorstand unser liechtensteinisches Mitglied, Hansjörg Frommelt, gewonnen werden. Für die Bereitstellung der Grundlagen und das Erstellen der Inventarblätter beauftragte der Burgenverein Thomas Bitterli, Basel, der bereits die Neuauflage der Burgenkarte inhaltlich und redaktionell betreut hatte.
Nach sieben Sitzungen mit ausführlichen und intensiven Diskussionen konnte die Expertengruppe ihre Arbeit abschliessen und zu Handen der Bewertungskommission des Bundes eine Liste mit Vorschlägen für eine nationale Einstufung vorlegen. Mittlerweilen ist auch die Arbeit an den Inventarblättern zu Burgen, Burgruinen, Burgstellen etc. nahezu abgeschlossen. Insgesamt 337 Objekte wurden ins nationale Inventar aufgenommen, das vor der Inkraftsetzung durch den Bundesrat noch den Kantonen zur Vernehmlassung unterbreitet werden wird.
Renata Windler

